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   BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83   

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BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83 (https://dejure.org/1985,1531)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1985 - 5 C 9.83 (https://dejure.org/1985,1531)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - 5 C 9.83 (https://dejure.org/1985,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer Fachschule - Erschöpfung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung durch die Förderung einer vorherigen Ausbildung zur Erzieherin - Absolvierung eines Vorpraktikums als Zulassungsvoraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1176
  • FamRZ 1986, 395
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Förderung einer weiteren Ausbildung nach dieser Vorschrift den Fällen vorbehalten ist, in denen, wie es auch der Wortlaut der Vorschrift hervorhebt, jeweils im Einzelfall vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht, oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls, die bereits abgeschlossene erste Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (vgl. BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]), dann liegen die genannten Voraussetzungen der im vorliegenden Fall allein in Betracht kommenden ersten Alternative nicht vor.
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
    Diesen zeitlichen Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung hatte die Klägerin durch ihre erste Ausbildung zur Erzieherin bereits ausgeschöpft, so daß ihre Ausbildung an der Fachschule für kirchlichen Gemeindedienst nicht als (zusätzliche) Erstausbildung (vgl. BVerwGE 61, 342 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]) förderungsfähig ist.
  • BVerwG, 30.10.1975 - 5 C 17.75

    Praktika im Ausland - Studienförderung - Ableistung praktischer Studiensemester -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
    Die Teilnahme an einem Praktikum wird nicht als Teil des Besuchs einer Ausbildungsstätte angesehen, sondern als eine Ergänzung der Teilnahme am Lehrbetrieb (vgl. BVerwGE 49, 286 ).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
    Für diese Ausbildung war schon nach seinem zeitlichen Anteil der Schulbesuch prägend (vgl. Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 1).
  • BVerwG, 02.07.1984 - 5 C 3.82
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83
    Verkürzt bedeutet dies: Der Berufsfachschulbesuch führt erstmals zu der Qualifikation in einem Beruf, zu dem der Auszubildende durch eine vorangegangene Ausbildung noch nicht ausgebildet worden ist; Fachschulbesuch heißt demgegenüber Weiterbildung in einem einschlägigen, bereits erlernten Beruf (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1984 - BVerwG 5 C 3.82 - FamRZ 1985, 112).
  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die

    Andernfalls endet sie erst mit der Beendigung des gesamten Ausbildungsabschnitts, also mit der erfolgreichen Absolvierung des sich an die Abschlussprüfung anschließenden Teils (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 49 S. 123).

    Die Tatsache, dass die praktische Ausbildung länger dauert als der Unterricht an der Ausbildungsstätte, schließt eine derartige Annahme nicht schlechthin aus (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1985 a.a.O. S. 123 f.; vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 19.84 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 11 S. 4; vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - BVerwGE 81, 242 = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 81 S. 69 f.; vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 76 S. 45 sowie Beschluss vom 15. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 53.86 - Buchholz 436.36 § 2 Nr. 13 S. 10 f.).

  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Bei diesen handelt es sich nach der Umschreibung in Tz. 2.1.15 BAföGVwV, die mit den von der Kultusminister-Konferenz bestimmten, als Anknüpfungspunkt maßgebenden Merkmalen übereinstimmt (Senatsurteile vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 49.84 - ), um Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird.
  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

    Für die Beurteilung, wann der Auszubildende einen solchen Abschluß erreicht hat, ist das jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsrecht maßgebend (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901

    Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als

    Verkürzt bedeutet dies: Der Berufsfachschulbesuch führt erstmals zu der Qualifikation in einem Beruf, zu dem der Auszubildende durch eine vorangegangene Ausbildung noch nicht ausgebildet worden ist; Fachschulbesuch heißt demgegenüber Weiterbildung in einem einschlägigen, bereits erlernten Beruf (vgl. BVerwG, B. v. 2.7.1984 - 5 C 3/82 -, FamRZ 1985, 112; U. v. 10.10.1985 - 5 C 9/83 -, FamRZ 1986, 395; U. v. 3.6.1988 - 5 C 49/84 -, FamRZ 1989, 220; stRspr.).

    Die bloße Bezeichnung als "Fachakademie" enthält im Lichte der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 10.10.1985 - 5 C 9/83 -, FamRZ 1986, 395; U. v. 3.6.1988 - 5 C 49/84 -, FamRZ 1989, 220) auch nach Auffassung des Senats kein Indiz dafür, dass es sich um eine "echte" (eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzende) Fachschule im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG handeln könnte (vgl. näher Seite 13 der Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts, welchen der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen folgt, § 130 b Satz 2 VwGO).

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Das unterscheidet die Ausgangssituation von dem Sachverhalt, den das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 49 S. 123-125 oben) zu beurteilen hatte.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel -

    Erforderlich ist vielmehr, daß die weitere Ausbildung zusammen mit der früheren Ausbildung (oder den früheren Ausbildungen) die Ausübung des Berufs erst ermöglicht (vgl. BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 20/80]; Urteile vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - , 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 97.80 - , 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Verkürzt bedeutet dies: Der Berufsfachschulbesuch führt erstmals zu der Qualifikation in einem Beruf, zu dem der Auszubildende durch eine vorangegangene Ausbildung noch nicht ausgebildet worden ist; Fachschulbesuch heißt demgegenüber Weiterbildung in einem einschlägigen, bereits erlernten Beruf (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - FamRZ 1986, 395 |397|>).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

    Es genügt nicht, dass der Abschluss der Erstausbildung eine von mehreren geeigneten Möglichkeiten ist, die Zulassungsvoraussetzungen für die weitere Ausbildung zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 5 C 9.83 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung -

    § 7 Abs. 1 BAföG ermöglicht nämlich in seiner ebenfalls durch das 6. BAföG-Änderungsgesetz eingeführten Neufassung auch die Förderung mehrerer berufsqualizierender Abschlüsse, wenn die erste berufsqualifizierend abgeschlossene berufsbildende Ausbildung die Mindestförderungszeit von drei Jahren noch nicht voll in Anspruch genommen hat (vgl. BVerwGE 61, 342 ; 67, 104 ; 68, 84 ; Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • VG Freiburg, 27.12.2002 - 7 K 1614/01

    Ende der Ausbildung im förderrechtlichen Sinn bei Notwendigkeit eines Praktikums

    Machen dagegen die Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen den Erwerb der Berufsqualifikation davon abhängig, dass nach dem Bestehen der Abschlussprüfung noch ein weiterer Teil des Ausbildungsabschnitts erfolgreich durchlaufen wird, dann endet die förderungsfähige Ausbildung erst mit der Beendigung des gesamten Ausbildungsabschnitts (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 5 C 9.83 -, Buchholz 436.36 § 7 Nr. 49 = FamRZ 1986, 395; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15b Anm. 14).

    Maßgebliches Bindeglied für die Annahme eines einheitlichen Ausbildungsabschnitts sind allein die Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985, a.a.O.; Rothe/Blanke, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 12 S 2568/15

    Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines kaufmännischen

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17

    Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.04.2022 - L 7 R 10006/21

    Berechnung der Höhe von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10

    Kein Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 2373/98

    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 12 B 11.1303

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; Hotelberufsfachschule; Befähigung zur

  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2007 - 10 E 1685/05

    AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BAföG; KATHOLISCHE THEOLOGIE; ZWEITSTUDIUM

  • VG Ansbach, 12.04.2022 - AN 2 K 21.01436

    Zugunstenverfahren, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze

  • VG Münster, 21.01.2009 - 6 K 806/08

    Ausbildungsförderung für eine zweite Ausbildung; Gleichstellung der

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